 | 1. |
Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder
muss sich so verhalten, dass er
keinen anderen gefährdet oder
schädigt.
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 | 2. |
Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder
muss auf Sicht fahren. Er muss
seine Geschwindigkeit und seine
Fahrweise seinem Können und den
Gelände-, Schnee- und Witterungs-
verhältnissen sowie der
Verkehrsdichte anpassen.
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 | 3. |
Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss
seine Fahrspur so wählen, dass er
vor ihm fahrende Skifahrer und
Snowboarder nicht gefährdet.
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 | 4. |
Überholen
Überholt werden darf von oben
oder unten, von rechts oder von
links, aber immer nur mit einem
Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle
seine Bewegungen genügend
Raum lässt
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 | 5. |
Einfahren, Anfahren und
hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder,
der in eine Skiabfahrt einfahren,
nach einem Halt wieder anfahren
oder hangaufwärts schwingen oder
fahren will, muss sich nach oben
und unten vergewissern, dass er
dies ohne Gefahr für sich und
andere tun kann.
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 | 6. |
Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich
ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt
aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer
oder Snowboarder muss eine sol-
che Stelle so schnell wie möglich
freimachen.
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 | 7. |
Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder,
der aufsteigt oder zu Fuß absteigt,
muss den Rand der Abfahrt benutzen.
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 | 8. |
Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und
Snowboarder muss die Markierung
und die Signalisation beachten.
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 | 9. |
Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer
und Snowboarder zur Hilfeleistung
verpflichtet.
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 | 10. |
Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter,
ob verantwortlich oder nicht, muss
im Falle eines Unfalles seine
Personalien angeben.
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